- gilt für alle Bildungs- und Sprachförderangebote des Instituts -

 

 

§ 1 Organisation des Unterrichts

 

1. Der Unterricht findet zu den vereinbarten Zeiten statt.

2. Änderungen einzelner Termine sind nach Absprache möglich, sofern Kapazitäten bestehen.

 

 

§ 2 Absagen und Fehlzeiten

 

1. Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.

2. Bei späteren Absagen kann der Termin berechnet werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt.

3. Als triftige Gründe gelten insbesondere:

• Krankheit

• schulische Pflichtveranstaltungen

• familiäre Notfälle In diesen Fällen richtet sich die Regelung zu Nachholung, Ersatztermin oder Gutschrift nach der jeweils vereinbarten Kursform (Einzel- oder Gruppenunterricht) und den vertraglichen Bestimmungen.

 

 

§ 3 Ausfall durch das Institut

 

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die das Institut zu vertreten hat, wird:

• ein Ersatztermin angeboten oder

• eine entsprechende Gutschrift erteilt.

 

 

§ 4 Ferienregelung

 

1. Während der hessischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.

2. Diese Zeiten sind bei der Planung des Kursblocks berücksichtigt und begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Reduzierung der Vergütung.  

 

 

§ 5 Mitwirkungspflichten

 

Der Unterrichtserfolg hängt wesentlich von der aktiven Mitarbeit der Teilnehmer ab. Bei minderjährigen Teilnehmern unterstützen die Erziehungsberechtigten dies insbesondere durch die Bereitstellung relevanter Informationen.

 

 

§ 6 Verhalten

 

1. Es wird ein respektvoller Umgang erwartet.

2. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Störungen kann das Institut den Vertrag außerordentlich kündigen.

 

 

§ 7 Haftung

 

Das Institut haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Institut nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Soweit die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der CoGrund Bildung & Lernen Schneider GbR.

 

 

§ 8 Aufsicht und Wege

 

1. Die Aufsichtspflicht besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeit.

2. Der Hin- und Rückweg liegt bei minderjährigen Teilnehmern in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Eine Aufsicht vor Beginn oder nach Ende des Unterrichts erfolgt nicht.

 

 

§ 9 Datenschutz

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (DSGVO) verarbeitet.

 

 

§ 10 Schlussbestimmungen

 

1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

2. Es gilt deutsches Recht.

3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

 

 

STAND: SEPTEMBER 2026